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José García Foto: NFP ![]() Parallel zum Kinostart veröffentlicht der Gerstenberg Verlag ein mit Kommentaren des emeritierten Professors für Bürgerliches Recht und Rechtgeschichte Uwe Wesel versehenes Buch. Das gleichnamige Buch zum Film stellt nicht zuletzt wegen der Kommentare von Uwe Wesel eine Bereicherung dar. Mit der filmischen Umsetzung hapert es allerdings, und zwar gewaltig. Zwar liegt es in der Natur eines Episodenfilms, dass die einzelnen Kurzfilme unterschiedlich ausfallen. Wenn jedoch das filmische Niveau der meisten Beiträge nicht einmal dem Anspruch eines Fernsehwerbespots genügen, dann ist das hehre Ziel der Filmemacher, die abstrakten Werte des Grundgesetzes mit den Mitteln des Kinos erlebbar zu machen, völlig verfehlt. Bereits die als Einführung geplante Episode über Artikel 18 Verwirkung von Grundrechten kommt als bemüht lockere, aber letztendlich behäbige Inszenierung daher: Ein als Superheld verkleideter dicker Mann steigt von der Leinwand herab, um einen Kinozuschauer über die Vorzüge der Grundrechte zu belehren. Manche Kurzfilme geben sich skurril bis surreal, so etwa Sieg für S., der den kafkaesken Kampf eines Imbissbuden-Besitzers gegen einen sinnlosen Verwaltungsapparat immerhin originell bebildert. Einige Episoden geraten indes völlig belanglos, wie etwa der Nie wieder betitelte Kurzfilm zum Artikel 8 Versammlungsfreiheit oder Der Petent zum Artikel 17: Beschwerde- und Petitionsrecht. Noch schlimmer nimmt sich etwa Kaspars Erbe aus, die als spöttisch bezeichnete, aber letztlich ärgerliche Lebensgeschichte eines Erben, der sich darüber hinaus als Mörder seines Vaters entpuppt. Sie soll Artikel 14 Eigentum, Erbrecht und Enteignung bebildern. Unter den 19 Episoden befinden sich freilich auch gelungen inszenierte Kurzfilme. So der von Katharina Wackernagel und Jürgen Schornagel hervorragend gespielten Ladies first, der in fünf Minuten Artikel 3 Gleichheit vor dem Gesetz ironisch-pointiert umsetzt. Bei manchen Episoden scheint wenigstens die Originalität des Drehbuchs durch. Etwa bei der Episode Fremdes Kind, die Artikel 4 Freiheit des Glaubens auf unvermutete Weise thematisiert. Der Kurzfilm handelt von der jungen Johanna (Alice Dwyer), die gegen den Willen ihres aufgeklärten Vaters (Harald Schrott) in ein Kloster eintreten möchte. Die lässig-aufmüpfige Art, mit der Alice Dwyer ihre Figur gestaltet, steht jedoch in krassem Gegensatz zur Intention des Filmes. Besser gelungen ist aber die Episode Piet Melzer, die Artikel 15 Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln durch Überführung in Gemeineigentum als Science-Fiction-Film stilgerecht inszeniert. Insgesamt bleibt jedoch der Eindruck, dass sich GG 19 zwar womöglich als Hilfsmittel für den Unterricht, als Spielfilm beziehungsweise Kurzfilm-Sammlung für die große Kinoleinwand jedoch kaum eignet. Unter den 19 Episoden befinden sich freilich auch gelungen inszenierte Kurzfilme. So der von Katharina Wackernagel und Jürgen Schornagel hervorragend gespielten Ladies first, der in 5 Minuten Artikel 3 Gleichheit vor dem Gesetz ironisch-pointiert umsetzt. Bei manchen Episoden scheint wenigstens die Originalität des Drehbuchs durch. Etwa bei der Episode Fremdes Kind, die Artikel 4 Freiheit des Glaubens auf unvermutete Weise thematisiert. Der Kurzfilm handelt von der jungen Johanna (Alice Dwyer), die gegen den Willen seines aufgeklärten Vaters (Harald Schrott) in ein Kloster eintreten möchte. Die lässig-aufmüpfige Art, mit der Alice Dwyer ihre Figur gestaltet, steht jedoch in krassem Gegensatz zur Intention des Filmes. Besser gelungen ist aber die Episode Piet Melzer, die Artikel 15 Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln durch Überführung in Gemeineigentum als Science-Fiction-Film stilgerecht inszeniert. Insgesamt bleibt jedoch der Eindruck, dass sich GG 19 zwar womöglich als Hilfsmittel für den Unterricht, als Spielfilm beziehungsweise Kurzfilm-Sammlung für die große Kinoleinwand jedoch kaum eignet. |
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