GG 19 | GG 19
Filmische Qualität:   
Regie: Harald Siebler, Marion Kracht, Suzanne von Borsody, Johannes von Gwinner, Savas Ceviz u.a.
Darsteller: Anna Thalbach, Axel Neumann, Katharina Wackernagel, Karoline Eichhorn, Nicki von Tempelhoff u.a.
Land, Jahr: Deutschland 2007
Laufzeit: 149 Minuten
Genre: Zwischenmenschliche Beziehungen
Publikum: ab 12 Jahren
Einschränkungen: S
im Kino: 6/2007


José García
Foto: NFP

Zum 55-jährigen Bestehen des Grundgesetzes der Bundesrepublik kam Regisseur und Filmproduzent Harald Siebler auf den Gedanken, die 19 Grundrechte aus dem ersten Abschnitt des Grundgesetzes „Die Grundrechte“ in 19 Kurzfilme umzusetzen. Über eine bundesweite öffentliche Ausschreibung wurden mehr als 480 Drehbücher eingeschickt, aus denen eine aus Filmfachleuten und Autoren bestehende Jury die 19 Skripte auswählte, die umgesetzt wurden und den Episodenfilm „GG 19. 19 Grundrechte. 19 gute Gründe für die Demokratie“ bilden, der nun im Kino startet.

Parallel zum Kinostart veröffentlicht der Gerstenberg Verlag ein mit Kommentaren des emeritierten Professors für Bürgerliches Recht und Rechtgeschichte Uwe Wesel versehenes Buch. Das gleichnamige „Buch zum Film“ stellt nicht zuletzt wegen der Kommentare von Uwe Wesel eine Bereicherung dar.

Mit der filmischen Umsetzung hapert es allerdings, und zwar gewaltig. Zwar liegt es in der Natur eines Episodenfilms, dass die einzelnen Kurzfilme unterschiedlich ausfallen. Wenn jedoch das filmische Niveau der meisten Beiträge nicht einmal dem Anspruch eines Fernsehwerbespots genügen, dann ist das hehre Ziel der Filmemacher, die abstrakten Werte des Grundgesetzes mit den Mitteln des Kinos erlebbar zu machen, völlig verfehlt.
Bereits die als Einführung geplante Episode über Artikel 18 „Verwirkung von Grundrechten“ kommt als bemüht lockere, aber letztendlich behäbige Inszenierung daher: Ein als Superheld verkleideter dicker Mann steigt von der Leinwand herab, um einen Kinozuschauer über die Vorzüge der Grundrechte zu belehren. Manche Kurzfilme geben sich skurril bis surreal, so etwa „Sieg für S.“, der den kafkaesken Kampf eines Imbissbuden-Besitzers gegen einen sinnlosen Verwaltungsapparat immerhin originell bebildert. Einige Episoden geraten indes völlig belanglos, wie etwa der „Nie wieder“ betitelte Kurzfilm zum Artikel 8 „Versammlungsfreiheit“ oder „Der Petent“ zum Artikel 17: Beschwerde- und Petitionsrecht. Noch schlimmer nimmt sich etwa „Kaspars Erbe“ aus, die als „spöttisch“ bezeichnete, aber letztlich ärgerliche Lebensgeschichte eines Erben, der sich darüber hinaus als Mörder seines Vaters entpuppt. Sie soll Artikel 14 „Eigentum, Erbrecht und Enteignung“ bebildern.
Unter den 19 Episoden befinden sich freilich auch gelungen inszenierte Kurzfilme. So der von Katharina Wackernagel und Jürgen Schornagel hervorragend gespielten „Ladies first“, der in fünf Minuten Artikel 3 „Gleichheit vor dem Gesetz“ ironisch-pointiert umsetzt.

Bei manchen Episoden scheint wenigstens die Originalität des Drehbuchs durch. Etwa bei der Episode „Fremdes Kind“, die Artikel 4 „Freiheit des Glaubens“ auf unvermutete Weise thematisiert. Der Kurzfilm handelt von der jungen Johanna (Alice Dwyer), die gegen den Willen ihres „aufgeklärten“ Vaters (Harald Schrott) in ein Kloster eintreten möchte. Die lässig-aufmüpfige Art, mit der Alice Dwyer ihre Figur gestaltet, steht jedoch in krassem Gegensatz zur Intention des Filmes.

Besser gelungen ist aber die Episode „Piet Melzer“, die Artikel 15 „Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln durch Überführung in Gemeineigentum“ als Science-Fiction-Film stilgerecht inszeniert. Insgesamt bleibt jedoch der Eindruck, dass sich „GG 19“ zwar womöglich als Hilfsmittel für den Unterricht, als Spielfilm beziehungsweise Kurzfilm-Sammlung für die große Kinoleinwand jedoch kaum eignet.
Unter den 19 Episoden befinden sich freilich auch gelungen inszenierte Kurzfilme. So der von Katharina Wackernagel und Jürgen Schornagel hervorragend gespielten „Ladies first“, der in 5 Minuten Artikel 3 „Gleichheit vor dem Gesetz“ ironisch-pointiert umsetzt.

Bei manchen Episoden scheint wenigstens die Originalität des Drehbuchs durch. Etwa bei der Episode „Fremdes Kind“, die Artikel 4 „Freiheit des Glaubens“ auf unvermutete Weise thematisiert. Der Kurzfilm handelt von der jungen Johanna (Alice Dwyer), die gegen den Willen seines „aufgeklärten“ Vaters (Harald Schrott) in ein Kloster eintreten möchte. Die lässig-aufmüpfige Art, mit der Alice Dwyer ihre Figur gestaltet, steht jedoch in krassem Gegensatz zur Intention des Filmes.

Besser gelungen ist aber die Episode „Piet Melzer“, die Artikel 15 „Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln durch Überführung in Gemeineigentum“ als Science-Fiction-Film stilgerecht inszeniert.

Insgesamt bleibt jedoch der Eindruck, dass sich „GG 19“ zwar womöglich als Hilfsmittel für den Unterricht, als Spielfilm beziehungsweise Kurzfilm-Sammlung für die große Kinoleinwand jedoch kaum eignet.
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